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Allgemeine Redaktions-, Geschaefts- und Verlagsbedingungen:
Die Europastimme (ISSN: 0014-2727) ist eine proeuropaeische politische - parteipolitisch unabhaengige - Zeitung, die sich kritisch mit der Entwicklung in Europa, der Europaeischen Union zu einem Europaeischen Bundesstaat sowie mit den nationalen und regionalen Entwicklungen und Stroemungen innerhalb Europas und der Europaeischen Union auseinandersetzt.
Allgemeine Geschaeftsbedingungen:
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen sind Grundlage fuer alle Handelsgeschaefte jeglicher Art und sonstige Rechtsgeschaefte der Europastimme und des EDITION EUROPA Verlags, mit gewerblichen und privaten Kunden (auch Autor/en).
An Angebote sind wir 30 Tage ab Ausstelldatum gebunden, eine davon abweichende Bindung muss getrennt im Angebot vereinbart werden. Geringe Schwankungen der Angebotssumme sind aufgrund von Wechselkursaenderungen oder geaenderten Liefer- oder Zahlungsbedingungen moeglich, belasten jedoch den Kunden mit max. 5% der Angebotssumme, sofern diese Aenderungen nicht durch den Kunden verursacht worden sind.
Die Vertragsteile erklaeren ausdruecklich, dass keine im Widerspruch zum Vertragsinhalt stehende muendliche Abrede getroffen wurde. Im Falle von muendlichen Nebenabreden erlangen diese erst mit der Niederschrift Gueltigkeit. Muendliche Nebenabreden werden in jeden Fall nicht Hauptbestandteil des Rechtsgeschaeftes, sofern nicht etwas gegenteiliges ausdruecklich (=schriftlich) vereinbart wurde. Dies soll den Kunden und uns vor unueberlegten Handlungen und schwierigen Beweisproblemen schuetzen.
Die Bestaetigung eines Auftrages erfolgt durch eine Auftragsbestaetigung. Bei kurzfristigen Auftraegen kann die schriftliche Auftragsbestaetigung durch eine andere schriftliche Mitteilung oder Vereinbarung ersetzt werden. Muendliche Abmachungen gelten niemals als Auftragsbestaetigung (siehe Pkt. 2). Der Kunde ist sich seiner Bestellung und der damit verbundenen Rechte und Pflichten Risiken, Haftungen, bewusst. Sind dem Kunden Begriffe, Punkte und Verfahren, Arbeitsweisen und Vereinbarungen unklar hat er von sich aus Aufklaerung zu verlangen, welche wir ihm nach Massgabe des Geschaeftsbetriebes schnellstmoeglich geben werden. Anzeigenauftraege sind im Zweifel innert eines Jahres abzuwickeln. Jedem Auftrag liegen diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen sowie die geltenden Preislisten fuer Waren und Dienstleistungen zugrunde. Fuer eine Exklusivlieferung ausschliesslich an einen Kunden kann keine Gewaehr uebernommen werden. Bei Anzeigeauftraegen kann ein Ausschluss von Mitbewerbern nur fuer die zwei gegenueberliegenden Seiten vereinbart werden. Die Annahme eines Auftrags kann von uns wegen des Inhalts, der Herkunft, der Forderungen des Kunden oder aus technischen Gruenden ohne Begruendung abgelehnt werden.
Die Waren und Auftraege werden auf Kosten und Gefahr des Kaeufers geliefert bzw. angeboten, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Dienstleistungen und Waren die von uns im Rahmen eines vom Kunden georderten Auftrags Dritten nebenbei angeboten werden und ueber die keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurden, werden auf unsere Kosten und Gefahr angeboten / durchgefuehrt, versichert und verkauft. Der Kunde duldet ausdruecklich diesen Verkauf als positive Ergaenzung zu seinem Auftrag. Durch diesen Verkauf darf jedoch dem Kunden keine direkte Konkurrenz zu den von ihm verkauften Produkten oder Dienstleis-tungen entstehen.
Der Kunde ist auf seiner Seite fuer alle erforderlichen behoerdlichen sowie privatrechtlichen Genehmigungen zustaendig um das Rechtsgeschaeft abwickeln zu koennen, sofern diese nicht ausdruecklich durch uns beizubringen sind und gesonderten zu unseren Lasten vereinbart wurden um den Auftrag / die Lieferungen ueberhaupt durchfuehren zu koennen. Der Kunde stellt alle erforderlichen Gegenstaende fuer die Durchfuehrung eines ordentlichen Auftrags bzw. Lieferung und Montage kostenlos zur Verfuegung, sofern diese nicht ausdruecklich durch uns beigestellt werden muessen. Der Kunde uebernimmt die Kosten und Aufwendungen, die aus der Beruecksichtigung der, bei ihm geltenden Arbeitnehmerschutzgesetze entstehen und sorgt fuer die Einhaltung dieser fuer unsere Mitarbeiter. Der Kunde gibt fruehzeitig die erwartete Bestellmenge / Auftragsumfang bekannt, ansonsten wird die Bestellmenge begrenzt auf die geleisteten Zahlungen. Der Kunde garantiert die Erfuellung des Auftrags gemaess seiner Bestellung bzw. unserem Angebot / Katalog / Prospekt und der gewaehlten Variante. Die Auflagehoehe richtet sich jeweils nach der getroffenen Vereinbarung bzw. der wirtschaftlichen Realisierbarkeit.
Die Lieferung von Waren oder die Durchfuehrung von Dienstleistungen durch uns oder ein von uns speziell beauftragtes Unternehmen setzen voraus, dass die Anfahrtswege fuer schwere Fahrzeuge (mindestens geeignet fuer 40 Tonnen Gesamtgewicht bzw. 8 Tonnen Achslast) geeignet sind. Wird eine Lieferung oder die Durchfuehrung eines Auftrags dadurch vereitelt, dass die Anfahrtswege zum Kunden nicht fuer diese Belastungen geeignet sind, so gehen die dadurch entstandenen Aufwendungen zu Lasten des Kunden, soweit dieser nicht ausdruecklich auf die Beschraenkung hingewiesen hat. Besteht der Kunde, trotz Gewichtsbeschraenkung, auf die Lieferung oder Durchfuehrung des Auftrags, so gehen alle Kosten, Folgekosten und Gefahren, die sich aus diesem Mangel ergeben zu Lasten des Kunden, auch wenn dieser nicht selbst, sondern ein Erfuellungsgehilfe die Anordnung erteilt hat.
Die Ware oder die Dienstleistung gilt auch dann als geliefert / durchgefuehrt, wenn sie zum ausbedungenen Termin, nach Meldung der Versandbereitschaft / Durchfuehrungsbereitschaft nicht unverzueglich abgerufen wird. In solchen Faellen sind wir berechtigt die Ware / Dienstleistung auf Kosten des Kunden zu lagern / auszusetzen. Schaeden die aus dem Fehlverhalten oder Unterlassung des Kunden entstehen sind von diesem zu tragen. Alle angebotenen Preise beziehen sich auf Lieferungen / Dienstleistungen die in einem Radius ab 150km ab unserem Betriebsstandort liegen. Werden Lieferungen ueber 150km ab unserem Betriebsstandort getaetigt, so uebernimmt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten fuer Versand, Anfahrt usw., auch wenn diese nicht getrennt angeboten wurden und offensichtlich waren, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Hoehere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse, sowie Einschraenkungen die sich durch fehlende privatrechtliche Vereinbarungen, Behoerdenvorgaben oder Gesetze u.a. ergeben, oder Ereignisse die nicht abgewendet werden koennen, weil die Verursachung durch den Stand der Technik bedingt ist, sowie der Ausfall der Energieversorgung und dgl., sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfaelle, Ereignisse die im Machtbereich des Kunden liegen und von diesem nicht sofort beseitigt werden koennen, befreien uns fuer die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht / Dienstleistungspflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten, Helfern, beauftragten Firmen oder deren Vorlieferanten eingetreten sind. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung / Dienstleistung unmoeglich, so erlischt unsere Lieferpflicht / Dienstleistungspflicht unter den gleichen Bedingungen. Wir werden in solchen Faellen auch von Konventionalstrafen und Poenalen automatisch entbunden, bis die Lieferung / Dienstleistung wieder moeglich ist und vom Kunden ausdruecklich verlangt wird. Entsprechend vereinbarte Fristen, Rechte und Pflichten zu unseren Lasten verlaengern sich automatisch um den Zeitraum der Behinderung.
Die Ware / Dienstleistung wird branchenueblich verpackt bzw. angeboten. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis zzgl. der aufgewendeten Arbeit und Muehe, verrechnet. Verpackungsmaterial wird nur zurueckge-nommen oder verguetet, soweit dies ausdruecklich vereinbart wurde. In allen anderen Faellen hat der Kunde fuer die ordnungsgemaesse Sammlung und Entsorgung des Abfalles, gemaess den geltenden Gesetzen und Verord-nungen von sich aus zu sorgen. Probeabzuege, Vorschlaege zur Herstellung / Dienstleistung werden nur auf ausdruecklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber haftet fuer den Inhalt und die Richtigkeit der zurueckgesandten Probeabzuege und Vorschlaege. Wird ein Probeabzug, Vorschlag zur Herstellung / Dienstleistung nicht zeitgerecht zurueckgesandt, so gilt dies als Genehmigung zur Herstellung.
Die Ware wird gegen Transportschaeden, Transportverlust oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und auf seine Rechnung versichert. Aeusserlich erkennbare Transportschaeden oder sonstige Maengel sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und deren Art und Umfang uns schriftlich mitzuteilen, jedoch unbedingt vor Verkauf, Verarbeitung, Anwendung oder Einbau uns anzuzeigen. Dienstleistungen werden im Rahmen der Vereinbarung oder Auftragsbestaetigung entsprechend versichert. Erfolgt im Rahmen einer Vereinbarung kein Konsens oder wird die Versicherungsfrage nicht ausdruecklich und umfassend zu unseren Lasten geregelt, so gehen alle Aufwendungen und Gefahren zu Lasten des Kunden.
Waren werden auf ausdruecklichen Wunsch des Kunden beschleunigt uebersendet. Dies kann bei Bedarf auch innert 24 Stunden oder, falls moeglich, noch schneller durch Bote geschehen. Die daraus entstehenden Kosten werden vom Kunden getragen, soweit nicht etwas anderes ausdruecklich vereinbart wurde.
Wir leisten Gewaehr, dass die Ware / Dienstleistung ordnungsgemaess ist und die gewoehnlichen Eigenschaften, die mit dem Gebrauch dieser Ware / Dienstleistung verbunden sind, aufweist. Besondere Eigenschaften muessen schriftlich vereinbart werden. Eine Haftung fuer besondere Eigenschaften erfolgt nur bei schriftlicher Zusage durch uns. Fuer Ware minderer Qualitaet, z.B. "zweite Wahl", "Maengelware", gebrauchte Waren usw., ist die Gewaehrleistung zeitlich auf 1 Jahr und sachlich eingeschraenkt auf die entsprechenden Eigenschaften, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind. Fuer produktions- oder materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen kann keine Gewaehr gegeben werden. Geringe Abweichungen in den Massen der bestellten Ware, Anzeige etc. bzw. bei der Anwendung oder Durchfuehrung der Dienstleistung sind zu tolerieren oder sofort zu ruegen. Die Ware oder Dienstleistung entspricht dem Stand der Technik, sofern nicht etwas anderes ausdruecklich vereinbart wurde oder sich aus der Art der Ware oder Dienstleistung ergibt. Fuer fehlerhafte und mangelhafte und uebersandte Unterlagen / Vorlagen uebernehmen wir keine Haftung. Erhebliche Aenderungen des bestaetigten Auftrags berechtigen uns zur Nachbelastung des Kunden soweit diese Aenderungen durch den Kunden unmittelbar oder mittelbar verursacht wurden. Wir haften nicht fuer beigestellte Druckunterlagen, Klischees oder anderes. Treten Maengel aufgrund beigestellter mangelhafter Vorlagen auf, die nicht sofort erkennbar sind, koennen wir dafuer keine Haftung uebernehmen. Fuer die rechtzeitige Bereitstellung der Vorlagen haftet der Auftraggeber. Ein ganz oder teilweise fehlerhafter Abdruck von Anzeigen in Plakaten, Buechern, Zeitschriften oder von solchen Werken etc. berechtigen den Kunden zur Zahlungsminderung oder einem gebotenem Ersatzanspruch, es sei denn, dass die Maengel des Abdruckes den Zweck des Druckes nur unerheblich beeintraechtigt. Der Kunde erhaelt auf Wunsch nach Erscheinen des Druckwerkes ein kostenloses Exemplar zugesandt. Bei Anzeigenauftraegen erhaelt der Kunde auf Wunsch einen Auszug aus der entspre-chenden Anzeigenseite des Werkes kostenlos zugesandt. Fuer separat aufgewendete Arbeitsstunden werden diese jeweils nach unseren geltenden Stundensaetzen verrechnet, soweit darueber keine eigene schriftliche Vereinbarung getroffen wurde (Regiestunden).
Fuer von uns vertretene Schaeden haften wir ab krasser grober Fahrlaessigkeit und Vorsatz. Alle anderen Arten von Verschulden gehen zu Lasten des Kunden, soweit einschlaegige gesetzliche Bestimmungen diesem nicht entgegenstehen. Wir haften grundsaetzlich nicht fuer die Richtigkeit von Angaben ueber die Verwendung, Handhabung, Bedienung oder den Betrieb der Ware / Dienstleistung, soweit solche in Angeboten, Prospekten, Katalogen, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind und nicht gesondert zu unseren Lasten vereinbart wurden. Unrichtige Angaben der vorher genannten Arten fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers der Ware. Spezielle Aufklaerungspflichten, insbesondere fuer die Lagerung, Wartung, Einbau, Verwendung oder sonstige Handhabung treffen uns nicht. Der Kunde muss bei Unklarheiten von sich aus eine solche Aufklaerung ausdruecklich verlangen. Bei Eintritt eines Schadens verpflichten sich alle betroffenen Parteien, jegliche Ausweitung des eingetretenen Schadens mit allen gebotenen Mitteln zu verhindern.
Unsere Rechnungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung faellig, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Rechnung liegen nur die gelieferten Waren / Dienstleistungen zugrunde, sofern sich aus der Form des Rechtsgeschaeftes nicht eine sukzessive oder einmalige Bezahlung von Teillieferungen ergibt. Jede Art von Abzuegen wird von uns nicht anerkannt und fuehrt zur Nachbelastung an den Kunden. Skonti werden im Rahmen von gesonderten Vereinbarungen auf der Rechnung gewaehrt und setzen die Bezahlung aller frueheren Rechnungen voraus, sofern der Kunde nicht berechtigte Einwendungen entgegenstellen kann. Skonti und sonstige Abzuege duerfen vom Kunden nicht eigenmaechtig zum Abzug gebracht werden. Die in den Preislisten bezeichneten und von uns gewaehrten Nachlaesse werden nur fuer die innerhalb eines Jahres getaetigten Auftraege gewaehrt. Die Frist beginnt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet auf jeden Fall mit dem Erscheinen der neuen Preislisten, ausser der Auftrag wurde noch waehrend der Gueltigkeit der vorherigen Preisliste von uns angenommen. Wir sind berechtigt moegliche Mehraufwendungen die vom Kunden gewuenscht werden nachzuverrechnen. Betraegt die Rechnungsgesamtsumme mehr als EURO 7.000,-- so wird bei Vertragsunterzeichnung bzw. Uebersendung der Auftragsbestaetigung / Bestellung 1/3, 14 Tage vor der Lieferung / Dienstleistung ein weiteres 1/3 und am Liefertag der Rest faellig. Die Nachfakturierung erfolgt nur bis Rechnungssummen von EURO 2.000,-- oder ausnahmsweise auch darueber, dies muss jedoch ausdruecklich vereinbart werden. Bankspesen u.ae. gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers.
Schecks, Wechsel, Kreditkarten u.a. werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Alle Kosten die aus der Entgegennahme dieser entstehen werden dem Kunden verrechnet. Fuer die rechtzeitige Vorlage dieser und die Protesterhebung uebernehmen wir keine Gewaehr. Nicht alle unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt Zahlungen, egal in welcher Form entgegenzunehmen, ausser es wurde ihnen ein eine ausdrueckliche, schriftliche Inkassovollmacht ausgestellt. Eingehende Zahlungen werden auf die aelteste Forderung angerechnet, soweit nicht ausdruecklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Aufrechnung mit Gegenfor-derungen ist nicht zulaessig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprueche, Verzugszinsen in der Hoehe der geltenden Bankzinsen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung zu fordern und zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Bezahlung der gesamten ausstehenden Forderungen zu verlangen. Dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns unguenstige Umstaende ueber die Zahlungsfaehigkeit bzw. wirtschaftliche Lage des Kunden erst nach Vertragsabschluss bekannt werden. Kommt der Kunde einer Zahlungsaufforderung, trotz Setzung einer Nachfrist nicht nach, so sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, die in unserem Eigentum stehenden Waren zurueckzunehmen, ohne dass dies einem Ruecktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist oder vom Vertrag zur Gaenze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfuellung, zurueckzutreten. Die Geschaeftsparteien vereinbaren ein Abtretungsverbot fuer Forderungen. Ohne Zustimmung der belasteten Partei sind solche Abtretungen unwirksam.
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollstaendigen Erfuellung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag. Der Kunde ist berechtigt, in unserem Eigentum stehende Waren im Rahmen seines taeglichen Geschaeftsverkehres zu veraeussern. Jedoch ist die Verpfaendung oder Sicherungsuebereignung u.a. aehnlicher Verfuegungen ueber solche Waren dem Kunden untersagt. Wird von dritter Seite auf diese Waren, auf denen noch unser Eigentumsvorbehalt liegt, Exekution gefuehrt oder sonst gegriffen, so hat der Kunde uns unverzueglich zu verstaendigen. Allfaellige von uns mit der Durchsetzung unserer Ansprueche erwachsenden Kosten sind uns vom Kunden zu ersetzen. Auch bei Be- oder Verarbeitung der unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren geht unser Eigentum daran nicht unter. In diesen Faellen erhalten wir an der, durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache aliquotes Miteigentum.
Der Kunde anerkennt und garantiert die Exklusivitaet unserer Lieferungen / Dienstleistungen, und verpflichtet sich, Konkurrenzunternehmen oder deren Mitarbeitern unsere Unterlagen (z.B. Angebote), Produkte und sonstiges nicht ohne unsere Genehmigung zur Verfuegung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich alle Daten, Produktionsweisen, Verfahren und Betriebsgeheimnisse und aehnliches, die ihm im Zuge der Geschaeftsbeziehung bekannt werden, zu schuetzen und nicht weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich die einschlaegigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und zu wuerdigen, insbesondere das Datenschutzgesetz u.ae. Ohne unsere ausdrueckliche schriftliche Einwilligung duerfen unsere eigenen Skizzen, Kataloge, Prospekte, Verfahren u.a. nicht zu Zwecken der Reproduktion auf Plakaten, Ankuendigungen oder sonstigem verwendet werden. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb eines Jahres keine ideellen oder kommerziellen Taetigkeiten auf eigene Rechnung im Bereich unserer Dienstleistungen, die dem Kunden angeboten oder bei diesem durchgefuehrt wurden zu taetigen oder zu veranlassen, ausser dieser ist bereits nachweislich seit laengerem in dieser Sparte einschlaegig taetig. Die Skizzen, Kataloge, Prospekte, Verfahren, Dienstleistungen u.a. sind unser geistig geschuetztes und vom Kunden besonders zu beachtendes und zu schuetzendes geistiges Eigentum. Bei Zuwiderhandlung gegen diesen Punkt (16) sind wir berechtigt, unbeschadet unserer weiteren Rechte, vom Kunden ei-ne Konventionalstrafe von Euro 5.000,-- zu fordern und der Kunde erklaert sich ausdruecklich bereit diese sofort nach Feststellung des Sachverhaltes durch uns zu bezahlen, da er diese spezielle Schutzwuerdigkeit aus-druecklich anerkennt.
Wurde eine Konventionalstrafe vereinbart, so ist diese unbeschadet unserer weiteren Rechte und Forderungen, sofort nach Feststellung des Sachverhaltes durch uns, an uns oder unseren gesetzlichen Vertreter zu bezahlen. Konventionalstrafen werden unabhaengig von den Feststellungen eines Gerichtes faellig. Konventionalstrafen werden von uns durch eingeschriebenen Brief eingefordert. Wird die Konventionalstrafe nicht innert 10 Tage nach Ausstellung der Forderung vollstaendig bezahlt, so sind wir berechtigt ab dem Zeitpunkt der Ausstellung und Einforderung der Konventionalstrafe bankmaessige Zinsen zu fordern. Eine gerichtliche Maessigung der Konventionalstrafe wird ausdruecklich von uns und unserem Kunden wegen der besonderen Schutzwuerdigkeit abgelehnt.
Vor jeglicher Inanspruchnahme eines ordentlichen Gerichtes, auch aus Schadenersatzanspruechen, ist die Einigung durch ein Schiedsgericht zu suchen. Das Schiedsgericht muss innert eines Jahres ab Streitverkuendigung, bei sonstigem endgueltigem Verlust aller Streitrechte durch die klagende Partei zusammentreten. Ein Schiedsgericht besteht aus mindestens 3 Personen. Diese Personen sind ehrenamtlich taetig und je ein Schieds-richter wird von jeder Streitpartei bestimmt. Diese beiden Schiedsrichter waehlen gemeinsam einen Vorsitzenden fuer das Schiedsgericht. Dieser Vorsitzende darf nicht einer der beiden Streitparteien angehoeren, sondern muss unparteiisch und unabhaengig sein und ist unabsetzbar. Kommt es trotz Versuches an 3 Sitzungstagen zwischen den beiden ernannten Schiedsrichtern zu keiner Einigung auf einen Vorsitzenden, so wird der Vor-sitzende der Fachgruppe der Wirtschaftskammer oder einer sonstigen gesetzlichen Berufsvereinigung, der die beklagte Partei angehoert, als Vorsitzender bestimmt. Nur dieser Vorsitzende kann fuer seine Taetigkeit ein an-gemessenes Entgelt fordern. Dieses Entgelt ist von der Partei, unabhaengig weiterer Verpflichtungen zu zahlen, die in den 3 vorgenannten Versuchen die Bestellung eines Vorsitzenden verhindert oder blockiert hat. Wur-de die Bestellung eines Vorsitzenden von beiden Parteien verhindert oder blockiert, so wird der Vorsitzende der Fachgruppe der Wirtschaftskammer oder einer sonstigen gesetzlichen Berufsvereinigung, der die beklagte Partei angehoert, als Vorsitzender bestimmt und die Kosten der Bestellung im Verhaeltnis 1:1 geteilt. Eine Boykottierung des Schiedsgerichtes oder bei der Wahl der Schiedsrichter wird als Schuldanerkenntnis der Streit-partei gewertet, die diesen Boykott bedingt hat. Das vorstehende gilt auch, wenn eine Partei ein ordentliches Gericht ohne eine Schiedsspruch zu suchen, anruft. Jede Partei traegt die eigenen Kosten die aus dem Schiedsverfahren entstehen selbst. Beide Parteien sind verpflichtet, sich dem Schiedsspruch zu beugen und diesen als endgueltig anzuerkennen. Wird trotz eines ergangenen Schiedsspruches von einer der Parteien ein ordentliches Gericht angerufen, so traegt die klagende Partei alle daraus entstehenden Kosten. Das Schiedsgerichtsverfahren hat nach den allgemeinen Grundsaetzen der §§ 577 bis 599 oesterreichischen ZPO zu erfolgen. Die Schiedsgerichtsvereinbarung gilt im Zweifel nicht als ein, die Klage aufschiebendes Schlichtungsvorferfahren. Treten bei Anrufung, Einsetzung, Sitzungen, Schiedsspruch etc. Widersprueche auf, so sind diese nach der ZPO auszulegen oder im Zweifelsfall durch das Schiedsgericht zu ergaenzen.
Wird eine dieser Bestimmungen unwirksam oder von einem Gericht nicht anerkannt, so ist diese Bestimmung nach den einschlaegigen Regeln des ABGB auszulegen. Fuer unsere privaten Endverbraucher gilt: Stehen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen dem oesterreichischen oder europaeischen Produkthaftungsgesetz (PHG) oder Konsumentenschutzgesetz (KSchG), EG-Verordnungen und EG-Richtlinien ausdruecklich und zwingend entgegen, so muessen diese entgegenstehenden Bedingungen, entsprechend der Gueltigkeit des jeweiligen Produkthaftungsgesetzes oder Konsumentenschutzgesetzes, EG-Verordnungen und EG-Richtlinien angepasst werden. Private Kunden wird jederzeit, falls erforderlich, detaillierte schriftliche oder muendliche Aufklaerung gemaess § 6 Abs. 3 oesterreichischen Konsumetnetschutzgesetz (KSchG) gegeben.
Erfuellungsort fuer alle Ansprueche aus den Geschaeftsbeziehungen ist der Hauptsitz unseres Unternehmens.
Haftung:
Bitte beachten Sie: Jede Angabe in dieser Zeitschrift - in Print oder online - erfolgt ohne Gewaehr fuer die Richtigkeit, Vollstaendigkeit etc. Dies gilt fuer eigene Beitraege als auch fuer zitierte Beitraege, Links etc.
Eine Haftung des Herausgebers, des Verlages, der Redaktion oder der Autoren wird daher gaenzlich ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Angaben gilt die gewaehlte Form fuer alle Geschlechter.
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